Zertifizierte Kompetenz für Ihre Rohr- und Kanalsanierung

Vertrauen Sie auf geprüfte Qualität und fundiertes Fachwissen: Als spezialisierter Fachbetrieb setzen wir auf anerkannte Qualifikationen und Zertifizierungen. Damit stellen wir sicher, dass Sie jederzeit eine fachgerechte, nachhaltige und rechtssichere Lösung erhalten.

GTÜ-Zertifizierung (WHG-Fachbetrieb)

Unsere Arbeitsprozesse und technischen Standards werden regelmäßig durch die GTÜ Anlagensicherheit GmbH geprüft – für höchste Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit. Für Sie bedeutet das: professionelle Ausführung, dokumentierte Qualität und ein Ergebnis, auf das Sie sich langfristig verlassen können.

BDSH e.V. geprüfter Sachverständiger

Wir erstellen fundierte Gutachten, identifizieren Schadensursachen eindeutig und bieten maximale Transparenz – für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber.

DWA-Zertifizierter Kanal-Sanierungs-Berater

Unsere zertifizierte Fachkompetenz garantiert unabhängige Beratung, präzise Schadensanalyse und objektive Bewertung aller Sanierungsverfahren – nach dem neuesten Stand der Technik. Wir analysieren Schäden präzise, bewerten Sanierungsverfahren objektiv und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen – wirtschaftlich, effizient und langlebig.

VSB e.V. Zertifizierter Berater Grundstücksentwässerung

Als zertifizierter Grundstücksentwässerungsberater bieten wir Ihnen unabhängige Beratung, führen Dichtheitsprüfungen gemäß §61a LWG NRW durch, analysieren Schäden an privaten Abwasserleitungen präzise und entwickeln individuelle, wirtschaftliche sowie nachhaltige Sanierungslösungen.

Ihr Vorteil: Sicherheit durch geprüfte Qualität

Unsere Zertifizierungen sind mehr als nur Nachweise – sie sind Ihr Garant für Kompetenz, Präzision und Verantwortung. Von der ersten Beratung bis zur finalen Umsetzung arbeiten wir nach klar definierten Standards und mit modernster Technik.
Setzen Sie auf einen Partner, der nicht nur verspricht, sondern durch unabhängige Prüfungen bestätigt wurde.

Unser Leistungsversprechen:

Fachbetrieb nach WHG Wasserhaushaltsgesetz §62 AWSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit Wassergefährdeten Stoffen)

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Deutschland sieht in allen Bereichen vor, dass ausschließlich zertifizierte Fachbetriebe Instandhaltungs- sowie Sanierungsarbeiten an Anlagen, die mit wassergefährdenden Flüssigkeiten auf ihren Flächen arbeiten, durchführen dürfen.

 

Dazu zählen beispielweise chemische Reinigungen in umweltsensiblen Industrien, Gewerbe mit Tankstellen oder LAU-Anlagen.

 

Heizölverbraucheranlagen, Altölsammelbehälter oder Behälter zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten zählen ebenfalls zu diesen wassergefährdenden Stoffen. Für diese Aufgaben dürfen nur entsprechende Fachbetriebe beauftragt werden.

Diese Verordnung dient dem Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften.

 

Die GTÜ Anlagensicherheit GmbH hat uns für die Tätigkeit als Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz zertifiziert und somit einen Überwachungsvertrag abgeschlossen. Durch diesen Überwachungsvertrag unterliegt unser Unternehmen regelmäßigen Überprüfungen durch die GTÜ Anlagensicherheit GmbH, wodurch ordnungsgemäße Arbeitsabläufe sichergestellt werden.

 

Als Fachbetrieb nach WHG bieten wir Ihnen einen zuverlässigen und kompetenten Umgang mit wassergefährdeten Stoffen. Außerdem stehen wir Ihnen für weitere Arbeiten zur Verfügung, wie zum Beispiel der Schlauchlinersanierung. Gerne unterstützen wir Sie bei ihrem nächsten Vorhaben. Sprechen Sie uns einfach an.

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